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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Elbmarsch-Ölmühle GmbH, Neu-Brackede 2, 21354 Bleckede
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.
2.
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Mündliche Zusagen durch unsere Vertreter oder sonstige Hilfspersonen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
3. Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinn von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
4.
Unsere AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer.
§ 2 Geltung der GROFOR-Bedingungen
1.
Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen für pflanzliche und tierische/seetierische Öle, Fette und Fettsäuren ausgearbeitet vom Deutschen Verband des Großhandels mit Ölen, Fetten und Ölrohstoffen e.V.,
- GROFOR - , Hamburg in der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung, soweit sie nicht durch die nachfolgenden, insoweit vorrangi-gen Bestimmungen dieser AGB geändert oder ergänzt werden.
2.
Die GROFOR-Bedingungen sind über den Deutschen Verband des Großhandels mit Ölen, Fetten und Ölrohstoffen e.V., - GROFOR -, Adolphsplatz 1 (Börse), Kontor 24,
D-20457 Hamburg erhältlich oder können im Internet unter http://www.grofor.de abgerufen werden.
§ 3 Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.
Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns schriftlich annehmen. Sofern keine anderweitige schriftliche Bestätigung erfolgt, gilt der Lieferschein als Auftragsbestätigung.
3. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
§ 4 Preise – Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die INCOTERMS in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ex Werk“ Verladestelle.
2.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verpflichtet sich der Käufer den Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungs- erhalt zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Käufer in Zahlungsverzug. Es werden Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.
3.
Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Lieferung – Annahmeverzug – Lieferverzug
1.
Für die Mengenbestimmung ist unser Ausgangsgewicht maßgebend. Der Kunde erhält einen Lieferschein mit dem Ausgangsgewicht und erkennt dies durch seine Unterschrift an.
2.
Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen auch unterhalb der Mindestmenge gemäß Randnummern 18 bis 20 GROFOR-Bedingungen berechtigt.
3. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige
und ordnungsgemäße Erfüllung der einer etwaigen Verpflichtung des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§ 320 BGB) und die Unsicherheitseinrede (§ 321 BGB) bleiben vorbehalten.
4.
Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mit- wirkungspflichten, so sind wir berechtigt, Lagerkosten und uns insoweit entstehenden weiteren Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
5.
Sofern die Voraussetzungen von Ziffer 4 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
6.
Unsere Haftung wegen Lieferverzugs ist bei leicht fahrlässigen Vertragsverletzungen für den Schadensersatz neben der Leistung (Verzögerungsschaden) auf 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 25 % des Wertes der Leistung begrenzt.
7. Abweichend von Ziffer 6 haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein
Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Haftung
Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
§ 6 Rücktritt
Der Käufer kann im Rahmen der GROFOR-Bedingungen und der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben; im Falle der
vertragswidrigen Beschaffenheit der Ware verbleibt es jedoch bei den Randnummern 79 bis 99 GROFOR-Bedingungen.
§ 7 Qualität – Mängelhaftung
1.
Wir verpflichten uns, Ware in handelsüblicher, gesunder, unverdorbener Qualität zu liefern. Für die Beachtung gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften bei der Verwendung der Ware ist der Käufer verantwortlich.
2. Für Mängel haften wir gemäß Randnummern 79 bis 99 GROFOR-Bedingungen.
3. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Ablieferung der Sache. Die
Verjährungsfrist im Falle des Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 8 Ziffer 2 und 4 entsprechend.
§ 8 Gesamthaftung
1. Soweit nicht nachstehend etwas Abweichendes geregelt, ist unsere Haftung - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für
Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
2.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
3.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
5.
Die Begrenzung nach Ziffern 1 bis 3 gilt auch, soweit der Käufer anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
6.
Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Schiedsgericht – Gerichtsstand – Erfüllungsort
1.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten einschließlich etwaiger deliktischer Ansprüche ist nach unserer Wahl das Schiedsgericht des GROFOR in Hamburg (Randnummer 188 bis 192 GROFOR-Bedingungen) oder das ordentliche Gericht in Lüneburg. Sollten wir verklagt werden, so verpflichten wir uns auf Aufforderung des Käufers, unser Wahlrecht vorprozessual binnen einer uns gesetzten angemessenen Frist, die mindestens drei Geschäftstage betragen muss, auszuüben. Erklären wir uns innerhalb der uns gesetzten Frist nicht, geht das Wahlrecht auf den Käufer über. Dieser hat seine Wahl unverzüglich zu treffen und uns schriftlich mitzuteilen.
2. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen des Käufers ist Hamburg
Stand März 2007
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